Betreuung unerwünscht – Info

Betreuung unerwünscht

Der Kampf um Selbstbestimmung im Alter

Radiofeature von Egon Koch
Produktion: WDR + DLF 2017
Übernahme: hr 2017

Alter, Krankheit, Schwäche – wenn ältere Menschen Hilfe benötigen, schaltet sich häufig die Justiz ein. Mit einem Betreuungsverfahren sollen Gerichte zwischen staatlicher Fürsorge und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen abwägen. Doch in der Praxis gibt es zahlreiche Widersprüche.
Viele Menschen glauben, im Notfall die Betreuung ihres Ehepartners oder Verwandten übernehmen zu können. Ein Irrtum. Sie benötigen eine Vorsorgevollmacht. Doch selbst wenn eine Vollmacht vorliegt, kann das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Wie kann das sein? Regt irgendjemand eine amtliche Betreuung an, muss das Gericht prüfen, ob diese notwendig ist. 1,3 Millionen Betreuungsfälle gibt es derzeit in Deutschland. Zu viele. Zu teuer. Und die Verfahren dauern zu lange.
So erging es auch einer Tochter, die um die Anerkennung der Vorsorgevollmacht für ihre Mutter bis zum Bundesgerichtshof ging. In der dritten Instanz bekam sie teilweise Recht. Zwei Tage später starb die Mutter.

Regie: Helga Mathea

Sendetermine
WDR 5, Sonntag, 07. Mai 2017, 11:05 – 12:00 Uhr
WDR 5, Montag, 08. Mai 2017, 20:05 – 21:00 Uhr
Deutschlandfunk, Dienstag, 04. Juli 2017, 19:15 – 20:00 Uhr
hr2 Kultur, Sonntag, 08. Oktober 2017, 18:04 – 19 Uhr
Deutschlandfunk, Dienstag, 12. September 2023, 19:15 – 20:00 Uhr